AGB
der Cleanmarine GmbH
Inhaltsverzeichnis :
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
§ 4 Preise und Versandkosten
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Verjährungsfrist
§ 12 Haftung auf Schadensersatz
§ 13 Verwendung von Daten
§ 14 Sonstiges
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der Cleanmarine GmbH nachfolgend “Cleanmarine “ genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei mündlichen (insb. telefonischen) Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als Cleanmarine ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bestellers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, schon jetzt widersprochen.
1.2
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB. § 2 Vertragsabschluss
2.1
Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Für eine Bestellung im Cleanmarine-Webshop muss der Besteller:
1) Artikel in den Warenkorb legen;
2) Log-in, Rechnungs- und Lieferadresse wählen und eingeben;
3) Versandart und Zahlungsart wählen;
4) auf der Kontrollseite die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen
5) am Ende auf den Button “zahlungspflichtig bestellen” klicken. Der Bestellprozess und der Vertragsschluss erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenden Waren ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt Cleanmarine dem Besteller umgehend per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an Cleanmarine zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Besteller ist an seine Angebotserklärung 5 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann Cleanmarine die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem Cleanmarine dem Besteller in sonstiger Weise – etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail – die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestellbestätigungs- Email bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Angebotsbindungsfrist des Bestellers, d.h. innerhalb von 5 Tagen. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 5 Tagen erfolgen, ist der Besteller nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Ansonsten ist die nach Ablauf von 5 Tagen erfolgende Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot durch ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) annehmen; Cleanmarine verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.2
Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Er kann vor dem Absenden der Bestellung ausgedruckt werden. Die konkreten Bestelldaten werden abgespeichert sind jedoch aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.
2.3
Eine Bestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Bei der telefonischen Bestellung wird der Besteller zur Einsichtnahme dieser AGB auf die Internetseite von Cleanmarine verwiesen, auf Verlangen werden ihm diese AGB in Textform zugesandt. Bei Bestellungen per Fax, werden dem Besteller die AGB per Fax übermittelt.
2.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. Cleanmarine ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, Cleanmarine ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragsschlusses zumindest drei Tage im Voraus in Textform anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern Cleanmarine die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereitstellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 Cleanmarine zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
2.5
Sollte Cleanmarine das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). Cleanmarine wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich bzw. durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) oder per E-Mail anzunehmen. Cleanmarine verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller als Unternehmer im größeren Umfang selbstständig beruflich am Markt tätig ist und der auf die getroffene Vereinbarung bezogene modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass Cleanmarine wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
2.6
Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von Cleanmarine offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. Cleanmarine muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet Cleanmarine für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
3.1
Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Cleanmarine bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Cleanmarine das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Cleanmarine den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Cleanmarine ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.
3.2
Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Cleanmarine hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
§ 4 Preise und Versandkosten
4.1
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von (derzeit) 16 %.
4.2
Cleanmarine liefert nach Deutschland. Für den Versand berechnen wir eine Versandkostenpauschale. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Versandkostentabelle und wird vor dem Absenden der Bestellung angezeigt. Bei einem Versand auf verschiedene Inseln werden zusätzliche Kosten berechnet, die sich ebenfalls nach der nachfolgenden Versandkostentabelle richten. Die Versandkosten Paketdienst mit DPD unterteilen sich wie folgt: * Zone 1 Deutschland Versandkosten 10,00 € Für Pakete von 1,20 Meter bis 1,80 Meter (Sperrgut) und Waren die nicht für den Paketversand geeignet sind (>31 kg), wird automatisch die Versandart Spedition oder Sperrgut angezeigt. Der Versand per Spedition kostet 100,00 €, für Sperrgut 100,00 €. Zuschläge (nicht in den Versandkosten enthalten) Deutsche Inseln 13,00 €
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
5.1
Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist bei Vertragsschluss sofort fällig und per Paypal, Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder Sofortüberweisung (Vorkasse). Für ausgewählte und bei Cleanmarine registrierte Besteller ist auch ein Kauf auf Rechnung grundsätzlich möglich. Die Frist zur Zahlung bei Rechnungskauf beträgt 10 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2
Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist Cleanmarine ermächtigt, den Kaufpreisbetrag bei Vertragsschluss von dem vom Besteller in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen. Bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird das Geld nach Lieferung und Rechnungsstellung von Cleanmarine abgebucht. Eine vorherige Prüfung, ob die Ware vorrätig ist, erfolgt nicht.
5.3
Unbeschadet der vorangegangenen Regelungen ist die Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 10 Tage nach Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nichterfüllung (insb. einer Mängelbeseitigung) steht. Teillieferungen sind zulässig, allerdings nur unter der strengen Voraussetzung, dass die Annahme bei verständiger Würdigung der Lage von Cleanmarine und der schutzwürdigen Interessen des Bestellers dies dem Besteller auch zumutbar ist; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
5.4
Cleanmarine ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt. Entbehrlich wird die Fristsetzung, wenn der Schuldner die Leistung endgültig verweigert oder er die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist nicht bewirkt und Cleanmarine ihr Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat. Besondere Umstände, die unter beiderseitigem Interesse den Rücktritt rechtfertigen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
5.5
Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei Cleanmarine bereitgestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an – ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Cleanmarine hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Besteller zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann Cleanmarine vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB). § 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
6.1
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Cleanmarine nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Cleanmarine steht.
6.2
Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber Cleanmarine ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Cleanmarine rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
6.3
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit
7.1
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Cleanmarine dem Besteller diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat, ansonsten erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
7.2
Cleanmarine bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur in Textform vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
7.3
Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.
7.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen Cleanmarine und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft den Dritten anstelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Cleanmarine. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Cleanmarine gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von Cleanmarine mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Cleanmarine unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Cleanmarine die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den Cleanmarine entstandenen Ausfall. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Cleanmarine nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der
Besteller.
BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
9.1 Widerrufsrecht (Allgemein / eCommerce)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Cleanmarine GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Stefan Bez und Herrn André Kohnen, Brandskontor, Brandshofer Deich 114-118, 20539 Hamburg, E-Mail: info@cleanmarine.de, Tel + 49 (0)40 / 734 33 66 9 – 0, Fax +49 (0)40 / 734 33 66 9 – 90, www.cleanmarine.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des
Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
9.2 Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Cleanmarine Ihnen alle Zahlungen, die Cleanmarine von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Cleanmarine dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis Cleanmarine die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular benutzen, um Ihren Widerruf zu erklären. ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG
9.3 Rücksendekostenverpflichtung bei einem Widerruf
Sie haben die Kosten für die Rücksendung zu tragen.
9.4
Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312g BGB u.a. nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen, zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, es sei denn, es handelt sich um Verträge über Reisedienstleistungen i.S.d. § 651a BGB, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden, Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
§ 10 Gewährleistung
10.1
Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten – vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 12 – die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
10.2
Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Cleanmarine zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (nach Wahl des Bestellers) (§ 439 I BGB). Cleanmarine kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt (§ 439 IV BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller – vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 12 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). Cleanmarine leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
10.3
Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von Cleanmarine an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) – möglichst unter Angabe der Auftragsnummer – einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Besteller im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Cleanmarine ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Cleanmarine nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Cleanmarine ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert Cleanmarine den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller Cleanmarine zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird Cleanmarine dem Besteller die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
10.4
Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller als Unternehmer die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 V BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.
10.5
Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen –auch für Verbraucher – nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
10.6
Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. Cleanmarine ist für die Garantieversprechen der Hersteller nicht verantwortlich.
§ 11 Verjährungsfrist
11.1
Die gesetzliche Gewährleistung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche gegenüber Ihnen als Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Sind Sie Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von den vorstehenden Beschränkungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Cleanmarine oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Cleanmarine oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Cleanmarine beruhen; ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung für vorvertragliches Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2
Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.
§ 12 Haftung auf Schadensersatz
12.1
Cleanmarine haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
12.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cleanmarine nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Cleanmarine nicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Cleanmarine. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.3
Unabhängig von einem Verschulden von Cleanmarine bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie durch Cleanmarine dar.
12.4
Cleanmarine ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
§ 13 Verwendung von Daten
13.1
Alle personenbezogenen Daten werden bei Cleanmarine streng vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraxis steht insbesondere im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht u.a. jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
§ 14 Sonstiges
14.1
Alle mit Cleanmarine abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts; Ist der Besteller Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt. In diesen Fällen gilt dann zugunsten des Verbrauchers das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.2
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von Cleanmarine; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.3
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Cleanmarine.
14.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
14.5
Anzeigen und Erklärungen gegenüber Cleanmarine sind in Textform abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.6
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
Stand: 05.08.2020 – Widerrufsbelehrung Stand: 05.08.2020
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Cleanmarine nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Anbieter:
Cleanmarine GmbH
Geschäftssitz:
Hermann-Blohm-Straße 6
20457 Hamburg / Germany
Geschäftsführer: Stefan Bez, André Kohnen
Phone: + 49 (0)40 / 734 33 66 9 – 0
Fax: +49 (0)40 / 734 33 66 9 – 90
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